Tag des offenen Denkmals

Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?

Sonntag, 14.9.2025

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Fotoquelle: Hartmut Witte

Fotoquelle: Hartmut Witte

Fotoquelle: Hartmut Witte

Fotoquelle: Hartmut Witte

Fotoquelle: Hartmut Witte

Fotoquelle: Hartmut Witte

Garten & Landschaft

Landgericht Kreuzberg – Künstlerhaus Werthmann-Heyne - ein Haus der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Über dieses Denkmal

Der Bildhauer Friederich Werthmann hat Anfang der 1960er Jahre das Objekt erworben und restaurierte es als Wohn- und Ateliergebäude für sich und seine Frau Maren Heyne, Fotografin. An die barocke Hofanlage, die 1709 als Landgericht Kreuzberg errichtet wurde und Jahrzehnte der Gerichtsbarkeit diente, grenzt der Skulpturengarten Werthmanns, der 2013 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Das Objekt befindet sich im Eigentum der Werthmann-Heyne-Stiftung in der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Denkmal, dem die DSD helfen konnte
Denkmal, das Unterstützung benötigt

Programm

Der Garten der Werthmann-Heyne-Stiftung mit den Skulpturen des Bildhauers Friederich Werthmann (1927-2018) ist zur freien Besichtigung geöffnet, der Kurator des Denkmals und der Kunstwerke steht für Informationen zum Werk und zur Geschichte des Geländes bereit, diese reicht zurück bis ins 12. Jahrhundert. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist mit einem Infotisch vertreten.

Hinweise


Das Gelände ist zum Großteil eine begehbare Rasenfläche ohne befestigte Wege. Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen ein.
Das Gebäude ist nur eingeschränkt im Eingangsbereich einsehbar. Sanitäre Einrichtungen stehen nicht zur Verfügung.