Tag des offenen Denkmals

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Sonntag, 14.9.2025

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Garten & Landschaft
Denkmalkategorie
Fotoquelle: Thomas Berns

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Fotoquelle: Thomas Berns

Fotoquelle: Thomas Berns

Fotoquelle: Thomas Berns

Garten & Landschaft

Windrad und Koksbrechturm

Über dieses Denkmal

Die Sinteranlage im Landschaftspark Duisburg-Nord diente der Herstellung und Vorbereitung von Koks für die Verhüttung. Heute sind Fundamente und Koksbunker erhalten. Elemente der Planung von Prof. em. Peter Latz wie das Amphitheater und ein durch Windkraft angetriebener Wasserpfad führen durch die Sintergärten. Der Koksbrechturm gehört zum Denkmalensemble.

Programm

Der Koksbrechturm unterhalb des Windrades ist während der Veranstaltung geöffnet und begehbar. Bei hohem Besucheraufkommen kann es zu Wartezeiten kommen. Mitarbeitende des Landschaftsparks und Guides beantworten Ihre Fragen zur Industriegeschichte und zum Gartendenkmal, erläutern die Entstehungsgeschichte der Sintergärten und Hintergründe zu Windrad und Wasserpfad. Ein Streetfood-Café bietet Snacks und Getränke an. Bei geeigneter Witterung ist der Wasserspielplatz in Betrieb.

Hinweise


Der Landschaftspark Duisburg-Nord ist über die Buslinie 936 direkt an den ÖPNV angebunden. Die Haltestelle "Landschaftspark Klettergarten" befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Sinterplatz an der Emscherpromenade.
Alternativ führt mit der Straßenbahn 903, Haltestelle "Landschaftspark-Nord" ein Fußweg durch das Gelände des Ingenham's Hof bis zum Haupteingang des Landschaftspark Duisburg-Nord (ca. 7 Minuten), und Sie durchqueren das ehemalige Hüttenwerk auf dem Weg zum Koksbrechturm.
Parkplätze stehen am Haupteingang (Navigationsgeräte: Emscherstraße 71, 47137 Duisburg) zur Verfügung, alternativ an der Hamborner Straße Nr. 40, verbunden mit einem Fußweg über die sogenannte Gleisharfe.
Das Gelände des Landschaftspark Duisburg-Nord ist bedingt durch die ursprüngliche Anlage als Produktionsstätte der Schwerindustrie nicht an allen Stellen barrierefrei erschlossen. Bitte berücksichtigen Sie, das es nicht mit Kraftfahrzeugen (PKW, Motorräder / Roller, E-Scooter) befahren werden kann.