Schlösser & Burgen
Grafenschloss zu Hoya
Über dieses Denkmal
Das Gebäudeensemble Schloss Hoya geht zurück auf die 1213 erstmals erwähnte Burg Hoya und ist heute das wichtigste Kulturdenkmal der Stadt Hoya/Weser. Das Objekt befand sich bis vor wenigen Jahren im Besitz des Landes Niedersachsen, wurde bis 2010 als Amtsgericht genutzt. Am 11. November 2013 fasste der Rat der Stadt Hoya den Beschluss, das Schloss vom Land Niedersachsen zu erwerben. Der Kaufvertrag wurde am 30. Januar 2014 unterzeichnet.
Programm
Schlossführungen
